Kosten
In unserer Praxis können wir gesetzlich Versicherte, Privatversicherte bzw. Beihilfe und Selbstzahler behandeln. Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):
Gesetzlich Versicherte
Sind Sie gesetzliche versichert, so stehen Ihnen zunächst 5* psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung. So kann gemeinsam geklärt werden, ob die Notwendigkeit einer Behandlung besteht und weitere psychotherapeutische Sitzungen benötigt werden. Eine Überweisung vom Haus- bzw. Kinderarzt ist nicht nötig.
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Privat Versicherte & Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang eine Übernahme der Kosten möglich ist. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Grundsätzlich können Sie psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlt werden, ohne dass es über eine Krankenversicherung läuft. Auch hier richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).